Allgemeine Auskünfte

Eine individuelle rechtliche und steuerliche Beratung und Vertretung der Mitglieder ist den Landesverbänden nicht gestattet. Die Geschäftsstelle gibt Mitgliedsfirmen allgemeine Auskünfte zu Fragen des Arbeitsrechts, des Kaufvertragsrechts, des Wettbewerbsrechts und der Buchpreisbindung.

Arbeitsrecht

Die allgemeine Beratung und Betreuung der Mitglieder in Fragen des Arbeitsrechts ist ein besonderer Schwerpunkt des Landesverbandes Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Ob Arbeitsvertrag, Elternzeit, Urlaubsrecht, Kündigung oder Arbeitszeugnis – jeder Fall ist anders gelagert. Nehmen Sie deshalb bitte die telefonische Beratung durch die Geschäftsführerin in Anspruch.

Musterarbeitsverträge fordern Sie bitte in unserer Geschäftsstelle an: briefe@boersenverein-hrs.de

Buchpreisbindung im Schulbuchgeschäft

Informationen für Buchhandel, Schulträger, Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer

Am 1. Oktober 2002 ist das Buchpreisbindungsgesetz in Kraft getreten, das die Preisbindung für Bücher erstmals gesetzlich anordnet. Es enthält u.a. Regelungen für die Nachlassgewährung bei Schulbuchbestellungen und für Schülerbüchereien.

Zum Thema Schulbuchgeschäft / Lernmittelfreiheit bietet unser Landesverband ausführliche bundeslandspezifische Informationsblätter.

Merkblätter

Das Experten-Team der Rechtsabteilung des Bundesverbandes stellt für Sie Merkblätter zu vielen branchenspezifischen Rechtsfragen zusammen, die regelmäßig aktualisiert werden.

Musterverträge

Von der Vertragsergänzung für E-Books bis zur Vergabe einer Taschenbuchlizenz bieten wir Ihnen eine Fülle von Musterverträgen an, die Sie bei der Geschäftsstelle anfordern können.

Merkblätter und Verträge können Sie als Mitgliedsunternehmen schnell und unkompliziert auch online bei der Rechtsabteilung des Bundesverbandes abrufen.

Tarifinformationen

Der Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland im Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist ein Berufsverband. Er schließt jedoch keine eigenen Tarifverträge für Verlage und Buchhandlungen ab.

Sortimentsbuchhandel

Für den Buchhandel maßgeblich sind die Tarifverträge des Einzelhandels im jeweiligen Bundesland Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Die für den Sortimentsbuchhandel zuständigen tarifschließenden Arbeitgeberverbände sind:

  • der Handelsverband Hessen e.V.
  • der Landesverband Einzelhandel Rheinland-Pfalz e.V.
  • der Handelsverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V.

Verlage

Für den herstellenden Buchhandel gibt es nur in Hessen tarifvertragliche Regelungen. In Rheinland-Pfalz und Saarland existieren keine eigenen Tarifwerke für Buch- und Zeitschriftenverlage.
Der für die Verlage in Hessen zuständige tarifschließende Arbeitgeberverband ist der Verband Groß- und Außenhandel, Verlage und Dienstleistungen Hessen e. V.

Tarifbindung

Die Mitglieder des Landesverbandes Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland sind nicht tarifgebunden, soweit sie nur dem Börsenverein und seinem Landesverband als Mitglied angehören. Die Tarifverträge dienen nur zur Information und Orientierung. Im Zweifelsfall steht die Verbandsgeschäftsstelle für Rückfragen zur Verfügung.

Allgemeinverbindlichkeit

In einigen Fällen sind die Tarifverträge noch für allgemeinverbindlich erklärt. Dann gelten sie für alle Unternehmen des Wirtschaftszweiges.

Früher für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge können noch Nachwirkung entfalten, wenn mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zwischenzeitlich keine einzelvertraglichen Regelungen schriftlich fixiert wurden.

Im Zweifel und bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Wir bitten aber um Verständnis, wenn wir Auskünfte und Informationen zu Tarifverträgen nur an die Inhaber und Geschäftsführer unserer Mitgliedsfirmen geben.